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Informationen zu Sprachprüfungen B1-B2

Lesen Sie im FAQ hier unten, was Sie über Sprachprüfungen B1-B2 wissen sollten! 

Eine Liste der im aktuellen Semester angebotenen Sprachprüfungen und Vorbereitungskurse finden Sie unten nach dem FAQ.

FAQ zu B1-/B2-Sprachprüfungen

1) persönliche Anmeldung

Wir benötigen immer Ihr gültiges Ausweisdokument. Bringen Sie bitte dieses mit, ansonsten können wir Sie nicht anmelden.

Ihr Ausweisdokument muss mindestens bis zum Prüfungstag gültig sein. 

 

2) Anmeldung online

Wenn Sie sich online anmelden, schicken Sie uns auch Ihr Ausweisdokument sowie einen eventuellen Nachweis einer bestandenen Teilprüfung (Ergebnisbogen) als Mail zu: info@vhs-deggendorf.de. Achtung: Anmeldungen ohne Ausweiskopie werden nicht bearbeitet!

Die Prüfungs- und Anmeldegebühr wird sofort nach der Anmeldung zur Zahlung fällig. 

Ja, Teilprüfungen können abgelegt werden. Bitte legen Sie bei der Anmeldung für eine Teilprüfung den Ergebnisbogen der letzten Teilprüfung vor.

Beachten Sie, dass auch für Teilprüfungen die gesamte Prüfungsgebühr zu zahlen ist. 

Die Höhe der Prüfungs-. Melde- und Bearbeitungsgebühr finden Sie unter dem jeweiligen Prüfungstermin. 

Beachten Sie, dass auch für Teilprüfungen die gesamte Prüfungsgebühr zu zahlen ist. 

Eine Einzelprüfung ist  nur 365 Tage ab Ausstellungsdatum des Ergebnisbogens gültig. Nach Ablauf dieser Frist, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen.
 

Wir empfehlen die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs. Die Vorbereitungskurse im aktuellen Semester finden Sie hier unten. 

Von einer Sprachprüfung kann man bis zum Tag des Anmeldeschlusses zurücktreten. 

  • Bis zum Anmeldeschlussdatum ist immer die Meldegebühr zu zahlen.
  • Bei einer Abmeldung nach dem Anmeldeschlussdatum werden sowohl die Meldegebühr als auch die Bearbeitungsgebühr fällig.

Die Höhe der Prüfungs-, Melde- und Bearbeitungsgebühr finden Sie unter dem jeweiligen Prüfungsdatum.

Abmeldung wegen Krankheit: s. nächste Frage. 

Liegt bis zum Prüfungstag eine AUB (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vor, die nicht älter als eine Woche sein darf, ist eine Rückerstattung lediglich der Bearbeitungsgebühr möglich. Die Meldegebühr wird immer fällig. 

B1-/B2-Sprachprüfungen und Vorbereitungskurse im aktuellen Semester

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